Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Telefon (06158) 829 – 0

1. Bauabschnitt des Bebauungsplans

Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frist: bis 10.09.2021 (einschließlich)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat in der Sitzung am 18.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den rd. 14,5 ha umfassenden 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans „Köllsche Gärten – Wohnen am Kühkopf“ gefasst.  Im Mittelpunkt der Planung steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Weitergehende Nutzungen wie eine Kindertagesstätte, Seniorenwohnen, Gastronomie/Café etc. sind hier ebenfalls vorgesehen.

Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Previous Schwimmkurs-Angebote für Geflüchtete

Der Hessen-Finder


Wer ist, wo, wann und unter welchen Voraussetzungen zuständig.
Der Hessen-Finder ist der zentrale Zuständigkeitsfinder der hessischen Landesverwaltung

Mängelmelder


Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie z.B. Schlaglöcher auf der Straße oder wilde Müllablagerung? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder …

Nachrichten

Archivierte Ausgaben bis 31.12.2023

Stadtplan


Bundesweite interaktive Stadtpläne: Branchenbuch, Kommunal-Informationen, Routenplaner, Hotel- und Reiseinformationen zu Ihrer Region.