Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frist: bis 10.09.2021 (einschließlich)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat in der Sitzung am 18.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den rd. 14,5 ha umfassenden 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans „Köllsche Gärten – Wohnen am Kühkopf“ gefasst. Im Mittelpunkt der Planung steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Weitergehende Nutzungen wie eine Kindertagesstätte, Seniorenwohnen, Gastronomie/Café etc. sind hier ebenfalls vorgesehen.
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)